Anlass dieser Untersuchung war die „Asyl- und Überfremdungs-Diskussion“, als immer mehr Menschen aus den armen Regionen vor allem Europas nach Deutschland drängten. Wir sehen in der Idee einer Supranationalisierung des Sozialrechtes die einzig angemessene Antwort auf die ökonomische Globalisierung und verstehen sie in diesem Sinn als eine konstruktive Konzeption, für alle, die zu recht die z.T. katastrophalen Auswüchse der aktuellen Situation beklagen.


Die Supranationalisierung des Sozialrechts als Voraussetzung für wirtschaftliche und gesellschaftliche Effizienz

Weder die zur Zeit faktisch und de jure kompetenzlose UNO noch die gegenwärtigen außenpolitischen Arrangements und schon gar nicht ein nationalstaatlicher Separatismus bieten auch nur annähernd das zur Bewältigung der ökonomischen, ökologischen und gesellschaftlichen Weltprobleme so dringend erforderliche Instrumentarium.
Es darf daher davon ausgegangen werden, daß Wohlstand, Frieden, Stabilität, Gerechtigkeit - und diese schließt insbesondere die allgemeine Durchsetzung der Menschenrechte ein - dauerhaft allein durch eine grundlegend neue verfassungs-mäßige Weltordnung zu gewährleisten sind.
Diese wird dabei selbstverständlich all die fundamentalen Grundsätze enthalten müssen, die sich im kleinen, d.h. nationalen Zusammenhang bereits zweifelsfrei bewährt haben.

Als solche seien hier genannt:

  • das Prinzip Rechtsstaatlichkeit
  • das Prinzip repräsentative Demokratie
  • das Prinzip bundesstaatlicher Föderalismus
  • das Prinzip Gewaltentrennung
  • das Prinzip Leistung
  • das Prinzip soziale Verantwortlichkeit.
Letzteres beinhaltet in letzter Konsequenz insbesondere den supranational verbindlichen Rechtsanspruch des Ieistungsgehinderten Menschen auf einen mindestens die Grundbedürfnisse abdeckenden ,,Soziallohn".

Dies wird hier keineswegs allein als Forderung der Karitas oder des Menschenrechts verstanden, sondern darüber hinaus auch - nachfolgend sei dies erläutert - als Grundvoraussetzung für wirtschaftliche und gesellschaftliche Effizienz.

Bereits Marx hat in seiner, durch die Praxis bestätigten Analyse aufgezeigt, daß die Dynamik des Marktes allein keineswegs zur dauerhaften Funktionserhaltung der ökonomischen Mechanismen ausreicht. Da im innermarktlichen Konkurrieren das darwinistische Prinzip des “Rechtes des Stärkeren“ gilt, konzentriert sich im marktwirtschaftlichen Prozess Wirtschaftsmacht mit fortlaufender Zeit zunehmend und unvermeidlich in immer wenigeren Händen. Die reine Marktwirtschaft mündet also in einen monopolistischen Zustand ein, der genau das eliminiert, was den Markt als solchen so unverzichtbar macht, nämlich das Prinzip Leistung . Allein aus sich selbst heraus bleibt die Vitalität des Marktes somit lediglich Episode - endet Marktwirtschaft in einer explosiv geladenen Starre, deren Gefährlichkeit naturgemäß der Spanne
zwischen verelendeter Majorität und überreicher Minorität direkt proportional ist.

Wirklich auflösbar ist solch ein Ökonomie-Zustand letztendlich nur durch eine zweite, der Marktmechanik möglichst störungsfrei entgegenwirkende dynamische Kraft. Diese muss demnach auf eine bestimmte Weise von stark nach schwach gerichtet sein - also nicht, wie der Markt, dem Recht des Stärkeren, sondern dem des Schwächeren gehorchen.

In den wenigen höchstentwickelten Staaten der Welt wird dem mittlerweile über eine verfassungsmäßige Verankerung der Sozialstaatlichkeit bereits weitgehend und mit erheblichem volkswirtschaftlichem Gewinn entsprochen.

Wie erfolgreich ein System durch die Verknüpfung sozialer und marktwirtschaftlicher Prinzipien zu werden vermag, zeigt die „Soziale Marktwirtschaft“ der Bundesrepublik Deutschland; insbesondere sie nämlich war es, die diesen Staat vom Zustand des völligen Kollapses binnen relativ kürzester Zeit mit an die Weltspitze ökonomischer Leistungskraft katapultiert hat.
Umgekehrt darf gleichzeitig auch, als beispielhaft im negativen Sinne, auf die er-schreckende Entwicklung der, aus unserer Sicht, am Fehlen eines allgemeinver-bindlichen globalen Sozialrechtes krankenden Weltwirtschaft verwiesen werden.
Dort hat die überwiegend uneingeschränkte Dominanz der reinen Marktgesetze zu einer zunehmend dramatischeren Verarmung der Majorität (Länder der dritten Welt) und einer gleichzeitig zunehmenden Konzentration der Produktivkräfte bei einer elitären Minorität (Industrieländer) geführt.

Der Versuch, diesen auf Dauer höchst gefährlichen Prozess durch Leistung von ,,Entwicklungshilfen" bilateral zu entschärfen, ist nach allem als gründlich gescheitert zu werten.
Dabei war dieses Scheitern deswegen vorprogrammiert, weil die z.T. ja keineswegs so unerheblichen Mittel der Entwicklungshilfe eben nicht dem leistungsschwachen Menschen, sondern lediglich dem leistungsschwachen Staat gewährt worden sind in der Praxis also in den jeweils dort herrschenden Oligarchien oder Clans versickerten.

An Stelle eines das Zirkulieren der Produktivkräfte im Entwicklungsland von innen heraus (durch die Schaffung allgemeiner Kaufkraft) ankurbelnden sozialdynamischen Effektes, strömten die Gelder der Entwicklungshilfe mehrheitlich, ohne dem Entwick-lungsland nennenswerten volkswirtschaftlichen Nutzen zu erbringen, umgehend wieder den Banken und Börsen der Industrieländer zu.

Diesem sich letztlich aus der Sache selbst heraus ergebenden überaus negativen Effekt kann - wenn vielleicht nicht allein so doch mindestens am wirkungsvollsten - mit der Transponierung sozialstaatlicher und sozial-marktwirtschaftlicher Modelle auf den supranationalen Organismus begegnet werden.
Wegen des sich daraus dann ergebenden Rechtsanspruches eines jeden bedürf-tigen Menschen der Welt auf einen hinreichenden Soziallohn würden nämlich erhebliche Produktivmittel - in Form von auf optimale Weise homogen verteilten Geldern - zu den jeweiligen ökonomischen Basen fließen und zwar einerseits direkt, andererseits aber auch indirekt über einen Anhebungsdruck auf die Leistungslöhne.

Die hieraus resultierende kontinuierliche Dynamik der innergesellschaftlichen Produktivkräfte schafft dabei die ideale Voraussetzung für ein sich selbst tragendes, also gesundes Wirtschaftswachstum im Entwicklungsland.

Die erste vorab zu erfüllende Bedingung all dessen wäre allerdings eine politische,
nämlich die Abtretung nationaler Kompetenzen im Bereich des Sozialrechtes an eine legitimierte Weltorganisation - beinhaltet also eine fundamentale Einschränkung nationaler Souveränität.

Zweckmäßigerweise sollte der supranational gewährte Soziallohn den jeweiligen Le-benshaltungskosten angepasst von Land zu Land in der Summe nicht aber in der Substanz verschieden sein.

Die hierfür erforderlichen Mittel könnten z.B. per Steuergesetz von der UNO direkt beim Steuerzahler oder aber, am Bruttosozialprodukt orientiert, bei den Mitglieds-staaten eingezogen werden.

Dies setzt selbstverständlich die Schaffung einer entsprechenden effizient, also leistungsorientiert arbeitenden supranationalen Exekutive, Judikative und Legislative voraus.